...wenn frau ein Mutterschwein ist. Während im Bundestag von den Grünen angestoßen Maß­nah­men diskutiert werden, die das Tierleid vermindern ('Tierwohl steigern' zu schreiben wäre gelogen) sollen, sind sie im Bundesrat dafür, dass mit einer Wort­klauberei ein Urteil von 2015, wonach die Tiere beim Ausstrecken nicht an Hindernisse stoßen dürfen, auch weiterhin nicht in den Ställen umgesetzt werden muss - das berichtet heute der Spiegel. Die nun gefundene Formulierung, dass das Schwein beim Hinlegen nicht durch ein "bauliches Hindernis" am Aus­strecken gehindert werden dürfe, zwingt nicht zum Stallumbau, da das Hindernis, weshalb ein Aus­strecken un­möglich ist, die nächste Muttersau in ihrem Kastenkäfig ist. Wochenlange Bewegungslosigkeit, während die Ferkel an den Zitzen saugen, zu denen die Mütter sich aber nicht wenden können, bleibt sowieso Realität. Mit diesem Urteil dann halt auch ohne sich ausstrecken zu können. Außer in Berlin, die machen nicht mit. Aber leider wohnen die wenigsten Schweine in der Hauptstadt.

Es sind wohl weniger solche Zustände als die Angst vor Corona-Viren, die die Schlange vorm Dorfmetzer länger werden lässt. Hier werden die Kälber einzeln geschlachtet. Noch fünf Hausnummern weiter lassen die Rufe und Schreie des Wesens, das sich auf ein Leben gefreut hatte, nicht schlafen. Hilfeleistung verboten - das Eigentums­recht steht dem entgegen. Am nächsten Morgen riecht es nach Blut. "Donnerstag frisches Kalbfleisch" steht im Schaufenster. "Artgerechtes Schlachten" steht davor, mit Kreide auf den Boden gemalt. Wohl kein Werbespruch des Metzgers, denn der holt die Polizei.

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