120 Tagessätze. Oder 120 Tage Knast. Dafür, dass ein Mitarbeiter der Flüchtlingshilfe Lippe e.V. diesen Namen ernst genommen haben soll, und sich schützend vor eine fliehende Person gestellt, die versuchte, einer Abschiebung zu entkommen. Das Entkommen glückte.
Die Handlung des In-den-Weg-Stellens-mit-ausgebreiteten-Armen wurde als tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB) gewertet. „Das Urteil hat mit der eigentlichen Handlung unseres Mitarbeiters nichts mehr zu tun“, so Andreas Zuckmayer, Vorstand der Flüchtlingshilfe Lippe e.V. „Wir erleben seit einigen Jahren eine immer härtere Abschiebepraxis, die humanitäre und rechtsstaatliche Grenzen vermehrt missachtet. Wir begrüßen es, wenn couragierte Menschen sich hiergegen einsetzen.“
Die Pressemitteilung der Flüchtlingshilfe anlässlich des Urteils vergangenen Freitag: https://flüchtlingshilfelippe.de/?p=3137
Zum neuen $114 StGB: https://www.cilip.de/2017/04/26/schutzgut-polizei-zur-ausweitung-der-strafbarkeit-des-113/
In die selbe Richtung zielen die neuen Polizeigesetze der Bundesländer; in vielen bereits verabschiedet, steht es in Schleswig-Holstein wahrscheinlich kurz davor: "Unter anderem werden die Möglichkeiten, Menschen vorzuschreiben, wo sie sich aufhalten sollen, erweitert (Meldeauflagen, Aufenthaltsge- und verbote), der Einsatz von Sprengmitteln gegen Menschen sowie das Schiessen auf Kinder erlaubt, und eine Fülle an neuen Möglichkeiten eingeführt, mit denen die Polizei Daten erheben, speichern und gegebenenfalls in Datenbanken hin und her transferieren kann. Auch das Waffenarsenal der Polizei vergrössert sich. Neben Schlagstöcken und Schusswaffen sollen nun auch Distanz-Elektroimpulsgeräte zum Einsatz kommen. Diese sogenannten "Taser" werden zwar als harmlose Waffe beworben, sind jedoch potentiell tödlich, wie die Fallzahlen aus den USA zeigen. Dort sind in den letzten 15 Jahren über 700 Menschen nach dem Einsatz von Tasern gestorben. Beschränkungen wie für den Schusswaffengebrauch gibt es nicht. Polizistinnen sollen ausserdem mit sogenannten Bodycams ausgestattet werden. Zwar filmen die Kameras erstmal alles, was gespeichert wird, entscheidet allerdings derdie Beamt*in. ": https://www.untergrund-blättle.ch/politik/deutschland/schleswig-holstein-polizeigesetz-3545.html